Ende fast aller Corona- Schutzmaßnahmen
Dr. Hauser informiert:
Berlin: Die Praxis Dr. Hauser freut sich, Sie darüber informieren zu können, dass mit dem Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023 die Corona-Schutzmassnahmen langsam auslaufen.
Gemäß der Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung vom 24. Februar 2023 sind nur noch Besucherinnen und Besucher von medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen zur Maskenpflicht verpflichtet. Die Pflicht gilt vorläufig bis zum 07.April 2023. Wir möchten jedoch betonen, dass jeder und jede von Ihnen auch danach weiterhin freiwillig eine Maske tragen kann, wenn Sie sich dadurch sicherer fühlen.
Zusätzlich zu den Lockerungen der Coronaregeln hat die Bundesregierung beschlossen, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Die Regelung wurde zu Beginn der Pandemie eingeführt, um Arztpraxen und Patienten zu entlasten.
Laut dem gemeinsamen Bundesausschuss können Ärzte weiterhin Patienten telefonisch für bis zu sieben Tage krankschreiben und die Arbeitsunfähigkeit einmalig um weitere sieben Tage verlängern. Die Entscheidung darüber, ob eine telefonische AU ausgestellt werden kann, liegt beim Arzt. Die Verlängerung der Regelung soll dazu beitragen, mehr Sicherheit für Patienten und Praxispersonal zu gewährleisten.